Die Gesetzgebung für Bioprodukte
Bis eine Ware mit dem Biosiegel ausgestattet wird müssen zuerst für den Anbau und gegebenenfalls die Weiterverarbeitung viele Dinge beachtet werden...
Zum einen der Dünger welcher für Felder verwendet wird. Dieser sollte zum Beispiel ökologisch abbaubar sein darunter fällt auch Stallmist. Außerdem dürfen keine chemischen Pflanzenschutzmittel gegen Schädlinge eingesetzt werden.
Auch für die Tierhaltung ist genau vorgegeben wie viel Platz dem Tier zusteht oder was es zu essen bekommt.
Im Allgemeinen dürfen für den Biologischen Anbau keine chemischen Stoffe verwendet werden;
DIE WARE KOMMT NUR MIT NATÜRLICHEN STOFFEN IN KONTAKT!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen